Besonderheiten im Einzelhandel

Verkaufsfördermaßnahmen sind alle Maßnahmen und Aktionen, die dem schnelleren Waren- oder Dienstleistungsabsatz dienen. Alle Sonderveranstaltungen, Preisnachlässe/Rabatte, Zugaben oder (Werbe-)Geschenke fallen hierunter.
Wichtig ist dabei die ausreichende Transparenz: alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsfördermaßnahme müssen klar und eindeutig angegeben werden. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zum Verbraucher, sondern auch im Verhältnis zwischen Unternehmern. Mit den Bedingungen für die Inanspruchnahme sind alle Voraussetzungen gemeint, die der Kunde erfüllen muss, um die Vergünstigung zu erhalten. Der Begriff ist weit auszulegen.
Der Werbende sollte daher angeben
  • Beschränkungen des Personenkreises (z. B. nur ab dem 18. Lebensjahr, nur für Neukunden)
  • zeitliche, örtliche, mengenmäßige Beschränkungen (z. B. “vom ... bis ...”, “Happy Hour zwischen 17.00 und 19.00 Uhr”, “nicht in den Filialen in ... erhältlich”, “Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen”, “höchstens 5 Stück pro Person”, ”Gutschein einlösbar bis zum ...”).
Nicht angegeben werden müssen
  • der genau Wert einer einzelnen Vergünstigung oder des Werbegeschenks
  • der Gesamtwert der Verkaufsfördermaßnahmen
Ausnahmsweise kann dennoch eine Wertangabepflicht bestehen, z. B. wenn es
  • um die Höhe der Rabattgewährung geht (z. B. bis zu 30 %),
  • um den Wert eines Warengutscheins (hier sind „bis zu“-Angaben unzulässig; es muss die genaue Summe genannt werden; allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noch nicht ganz einheitlich) oder
  • um den Wert eines Punktes bei Kundenbindungssystemen.
Die Angabe eines Endzeitpunktes einer Verkaufsförderungsmaßnahme ist nicht erforderlich. Wenn allerdings ein Endzeitpunkt angegeben ist, dann darf er nicht beliebig oft verlängert werden. Jedenfalls mehrfache Verlängerungen führen zur Unzulässigkeit wegen Irreführung.
Die Informationen müssen insgesamt so rechtzeitig erfolgen, dass der Kunde sie bei der Kaufentscheidung berücksichtigen kann. Dies ist u. a. abhängig von dem gewählten Werbemedium.