Anträge und Formulare
Gewerblich tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen gemäß § 34d Abs. 1 oder Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater gemäß § 11a GewO in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Online-Vermittlerregister eintragen lassen.
In Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt durchgeführt.
Reichen Sie die Anträge bitte stets im Original ein.
WICHTIG: Sie müssen zwei Anträge stellen, nämlich den Erlaubniserteilungs- bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.
Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.
Reichen Sie die Anträge bitte stets im Original ein.
WICHTIG: Sie müssen zwei Anträge stellen, nämlich den Erlaubniserteilungs- bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.
Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.
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