Beförderung von Heizöl (leicht) oder Dieselkraftstoff
Beförderung von Heizöl (leicht) oder Dieselkraftstoff. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die maßgeblichen Vorschriften aus dem ADR und der GGVSEB und berücksichtigt auch Ausnahmen der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV). Hinweise der RSEB, die lediglich für innerstaatliche Beförderungen Anwendung finden, sind auch genannt.