Sie befinden sich hier
Die schnellste und einfachste Art Unternehmer zu werden ist, ein Kleingewerbe anzumelden.
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) gelten ähnliche Grundsätze wie für den Kleingewerbetreibenden. Ausführliche Informationen zur einfachsten deutschen Gesellschaftsrechtsform, in der sich mindestens zwei Unternehmensgründer zusammenschließen können.
Liegt eine kaufmännische Betriebsgröße vor, muss neben der Gewerbeanmeldung der Handelsregister-Eintrag erfolgen. Einzelkaufleute haften unbeschränkt.
Die oHG ist eine kaufmännische Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der alle Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften.
Die KG ist eine Handelsgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt haftet.
Wie gründe ich eine GmbH bzw. eine UG (haftungsbeschränkt), oft auch Mini-GmbH genannt? Welche Form- und Publizitätsvorschriften sind zu beachten? Alle Infos auf Deutsch und Englisch.Haftungsbeschränkung, Bilanz, Liquidation
Die AG ist eine typische Rechtsform für Großunternehmen, welche sich über den Kapitalmarkt finanzieren wollen. Was sind die wesentlichen Merkmale einer AG? Welche Vorteile hat diese Rechtsform? Informationen zu der Gründung einer AG erhalten Sie hier auch in Englisch.
Die Europa-AG ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen.
Die selbständige und die unselbständige Zweigniederlassung sind die einfachsten Möglichkeiten für die gewerbliche Betätigung und Investition eines Unternehmens an einem Standort außerhalb seiner Hauptniederlassung (auch in Englisch).
Partnerschaft, PartGmbB, stille Gesellschaft oder Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung: die Sonderformen unter den Rechtsformen.
Zweck einer Genossenschaft ist, Erwerb oder Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Ein Verein ist dagegen gemeinnützig.
Eine Stiftung im Sinne der §§ 80 ff BGB ist eine mit einem bestimmten Vermögen ausgestattete, rechtsfähige, nicht verbandsmäßig organisierte Institution, die zu einem bestimmten Zweck geschaffen und diesem dauerhaft gewidmet ist.