Ich möchte meine GmbH abmelden und löschen. Was benötige ich für die Austragung bzw. Löschung aus dem Handelsregister?

Zur förmlichen Beendigung der Rechtsform der GmbH genügt nicht allein die Einstellung des Geschäftsbetriebs, sondern die Gesellschaft muss aufgelöst und abgewickelt (liquidiert) werden. Die Auflösung wird i.d.R. durch Beschluss der Gesellschafter vollzogen. Mit dem Auflösungsbeschluss wird der Geschäftsführer abberufen und die Liquidatoren werden bestellt. Die Auflösung und die Bestellung der Liquidatoren sind zur Eintragung in das Handelsregister in notariellen Form anzumelden und im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung beginnt eine einjährige Sperrfrist zu laufen. In dieser Zeit ist die Gesellschaft abzuwickeln: Verträge und Mitarbeiter sind zu kündigen, Aufträge zu beenden, Forderungen nachzuverfolgen etc. Ist das Sperrjahr abgelaufen und sind alle Geschäfte beendet, ist das Erlöschen (Löschung) der Gesellschaft zur Handelsregistereintragung anzumelden.