Haben geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja, auch geringfügig Beschäftigte erbringen ihre Arbeitsleistung grds. auf Basis eines Arbeitsvertrages und sind somit Arbeitnehmer wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte.