Kann ich meine GmbH durch Umwandlung in ein Einzelunternehmen löschen?
Es ist möglich, eine GmbH auf ein Einzelunternehmen zu verschmelzen, und zwar nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes (UmwG) Bei der Verschmelzung tritt eine sogenannte Gesamtrechtsnachfolge ein, d.h. das Einzelunternehmen tritt in alle Rechte und Pflichten der UG ein, einschließlich aller Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände. Die Verschmelzung muss notariell beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden, woraufhin die GmbH am Verschmelzungsstichtag gelöscht wird. Der übliche Weg zur Löschung der Gesellschaft ist jedoch die Liquidation: Eine Liquidation erfolgt in 3 Schritten: Auflösung, Abwicklung und Löschung. Im Gegensatz zur Verschmelzung gehen bei der Liquidation das Vermögen und die Verbindlichkeiten der GmbH nicht auf das Einzelunternehmen über.