Ist eine Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat von der Umsatzsteuer befreit?

Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat steuerfrei ist, müssen die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1. Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.
2. Der Kunde ist ein Unternehmer.
3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben.
4. Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung (Erwerbsbesteuerung).
5. Der Kunde hat gegenüber dem Lieferanten eine gültige ausländische USt-IdNr. verwendet.
6. Der Lieferant hat den Umsatz in seiner Zusammenfassenden Meldung (ZM) dem Bundeszentralamt für Steuern korrekt und fristgerecht auf elektronischem Weg übermittelt.