Besteht bereits heute schon eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aller Beschäftigten?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.