Brauche ich für meinen Betrieb einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Die DS-GVO räumt jedoch den Mitgliedsstaaten die Befugnis ein, weitergehende Regelungen hinsichtlich der Bestellpflicht zu treffen. Der deutsche Gesetzgeber hat hiervon Gebrauch gemacht und mit dem 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) die maßgebliche Personenzahl im Betrieb, ab der grds. ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist von 10 auf nunmehr 20 Personen erhöht.