Vertragsrecht und E-Commerce
Das Vertragsrecht ist umfangreich, die zahlreichen Vorschriften und Regelungen sind nicht einheitlich zusammengefasst. Ein Unternehmer, der Antworten auf vertragsrechtlichen Fragen braucht, muss schon genau wissen, wo er danach suchen muss.
Was dürfen die Vertragsparteien vereinbaren und was müssen sie dabei beachten? Wie kann man ein Rechtsgeschäft wieder rückgängig machen? Was kann man tun, wenn die andere Vertragspartei nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Unternehmer eines Handelsvertreters bedienen und gehören die AGB eigentlich zwingend in jeden Vertrag?
Was ist das Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat für das Vertragsrecht keinen expliziten, an einer bestimmten Stelle im Gesetz verankerten Bereich vorgesehen. Daher sucht man im Gesetz vergeblich nach dem Kapitel „Vertragsrecht“. Dieses ist vielmehr mit all seinen zu berücksichtigenden Rechtsnormen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zu finden. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten.
Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht die Privatautonomie. Nach bundesdeutschem Recht ist es danach jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.
Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.
Besonderheit: E-Commerce
E-Commerce umfasst den elektronischen Handel also das Werben, Kaufen und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen im Internet. Typisch für E-Commerce ist die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen, z.B. in Online-Shops. Für E-Commerce-Verträge gelten neben den allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln zusätzliche Vorschriften, die zwingend zu beachten sind. Kennen Onlinehändler diese Vorschriften nicht, laufen Sie Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind.
Einzelheiten zum Vertragsrecht
- Neues Kaufrecht 2022 (Nr. 5312790)
- iCC Force-Majeure-Klauseln auf Deutsch (Nr. 5173980)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nr. 5195938)
- Gewährleistungsansprüche beim Kaufvertrag (Nr. 5195998)
- Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie beim Kaufvertrag (Nr. 5195996)
- Zahlungsverzug (Nr. 5196020)
- Verjährung (Nr. 5196072)
- Rechtliche Anforderungen für Onlineshops (Nr. 5353160)
- Gutscheine (Nr. 5196076)
- Produkthaftung (Nr. 5196000)
- Der Vertragshändler (Nr. 5648600)
- Kostenvoranschlag (Nr. 5697240)
- Werkvertrag (Nr. 5196080)
- Musterverträge (Nr. 5338738)
Kontakt
Frauke Hennig
Recht und Steuern