Fördermöglichkeiten für die Energieberatung bei der Gebäudesanierung

Gebäude verursachen in Deutschland etwa ein Drittel aller CO2-Emissionen. Durch eine energetische Sanierung können Energie und Treibhausgase eingespart werden. Der Bund hat entsprechende Fördermöglichkeiten für die Energieberatung bei der Gebäudesanierung auf den Weg gebracht.
Bei der Energieberatung analysieren zertifizierte Energieberater*innen den Energiebedarf des Gebäudes und beraten zu Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auf dieser Grundlage wird ein passendes Sanierungskonzept erstellt und Vorschläge für eine Modernisierung der Wohngebäude erarbeitet.  Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude mit schriftlichem Gutachten beträgt laut BAFA 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Betrag ist begrenzt auf maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für größere Wohnhäuser. 500 Euro gibt es zusätzlich für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), wenn Energieberater*innen das Sanierungskonzept bei einer Versammlung vorstellen. Die Förderung wird direkt an den/die Energieberater*in ausgezahlt.