Broschüre zur Umsetzung der Freiraumsatzung der Stadt Frankfurt erschienen
Die Frankfurter Gestaltungssatzung „Freiraum und Klima“ ist am 10.05.2023 in Kraft getreten. Sie schreibt bei allen Neu- und Umbauten im Frankfurter Stadtgebiet eine klimaangepasste Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen vor. Die Frankfurter Bauaufsicht hat eine Broschüre mit Erläuterungen und Anwendungshinweisen veröffentlicht.
Im Wesentlichen müssen nach der Freiraumsatzung Höfe und Teile der Fassade sowie hierfür geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt, Versiegelungen vermieden und Schattenbereiche geschaffen werden. Schottergärten und meterhohe Sichtzäune sind verboten. Die Begrünungspflicht gilt nur für Gebäude- oder Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden. Das heißt, dass etwa bei einem Dachausbau nicht auch die Fassade oder die Grundstücksfreifläche neu begrünt werden muss. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude sieht die Satzung ebenfalls nicht vor.
Eine Broschüre der Frankfurter Bauaufsicht ergänzt die Satzung mit weiteren Informationen, Anwendungshinweisen, Tipps und Förderungsmöglichkeiten.