Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, hat die Bundesregierung die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst und legt dabei den Schwerpunkt auf die energetische Sanierung.
Seit dem 28.07.2022 gelten die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung (z. B. Fenstertausch) gelten die neuen Förderbedingungen für Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15.08.2022. Die Neubauförderung wird für das Jahr 2023 neugestaltet und bis dahin wird das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Ende 2022 fortgesetzt.
Die Änderungen an der BEG und ab wann diese gelten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem FAQ zusammengefasst.