Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt, mit der die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 01.01.2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein.
Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßige und ab dem 01.01.2022 monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen. Darüber hinaus verpflichtet die Richtlinie Gebäudeeigentümer dazu, den Nutzern mit den Abrechnungen zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wie Informationen über den Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des jeweiligen Nutzers mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Auswirkungen der Neuregelungen sollen nach drei Jahren evaluiert werden. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat betont, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbrauchern führen dürfe. Ob eine Kostendeckelung notwendig ist, soll nach der Evaluation geprüft werden.