Wohnraum für Geflüchtete – Maßnahmen von Bund und Spitzenverbänden auf den Weg gebracht

Die Immobilienwirtschaft rechnet mit mehr als eine Millionen Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland fliehen – für sie werden laut Analyse des Forschungsinstituts Empirica im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) kurzfristig 500.000 Wohnungen zusätzlich benötigt. 
Die Bundesregierung plant mit einer Sonderregelung im Baurecht für die schnelle Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine. Eine ehemalige Sonderregel im Baugesetzbuch soll nach Plänen der Länderkammer kurzfristig wieder in Kraft gesetzt werden. Nach § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches (BauGB) konnte bis zum 31.12.2019 von den Vorschriften des Baurechts abgewichen werden, wenn auch bei Anwendung anderer Sonderregeln dringend benötigter Wohnraum im Gebiet der Gemeinde, in der Wohnraum entstehen soll, dieser gar nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden kann. Im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde die bisherige Vorschrift des Absatzes 14 – eine Sonderregelung für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete aus Kriegsgebieten – nicht verlängert. 
Auch die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben verschiedene Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht, darunter ein Onlineportal des GdW. Dort werden Hilfs- und Unterbringungsangebote auf einer Deutschlandkarte gebündelt. Über diese kann jeder verfügbaren Wohnraum melden. Neben Informationen zu Wohnangeboten finden Geflüchtete aus der Ukraine dort auch weitere Beratungs- und Unterstützungsstellen in ukrainischer Sprache.