Erlaubnispflichtige Gewerbe
Viele der angegebenen Bundesgesetze und Verordnungen finden Sie bei:
In Deutschland erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl)
mit Angabe der Vorschrift und der zuständigen Behörde:
Abfallbeseitigung
Deponie bzw. Abfallbeseitigungsanlage: Planfeststellungsbeschluss § 31 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), Abfallbeseitigung Genehmigung nach § 49 KrWG, § 35KrWG, § 4 BImschG
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen gemäß § 25 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) das Regierungspräsidium.
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen gemäß § 25 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) das Regierungspräsidium.
Altenpflege
Erlaubnis nach § 1 AltPfG
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
Änderungsschneider (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 37
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Anlageberatung, Anlagevermittlung
Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer ; in Hessen IHK in deren Bezirk der Antragssteller seinen Sitz hat.
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer ; in Hessen IHK in deren Bezirk der Antragssteller seinen Sitz hat.
Apotheke
Erlaubnis nach § 1 und 2 Apothekengesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen die Landesapothekerkammer
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen die Landesapothekerkammer
Arbeitnehmerüberlassung
Erlaubnis nach §§ 1, 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen bis zur Dauer von 12 Monaten nur Anzeigepflicht § 1a AÜG
zuständige Behörde: Bundesagentur für Arbeit; in Hessen Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf
bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen bis zur Dauer von 12 Monaten nur Anzeigepflicht § 1a AÜG
zuständige Behörde: Bundesagentur für Arbeit; in Hessen Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf
Arzneimittelherstellung
Erlaubnis nach §§ 13ff Arzneimittelgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen die Landesapothekerkammer
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen die Landesapothekerkammer
Asphaltierer (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 4
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Augenoptiker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 33
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Bäcker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 30
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 30
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Baufertigteile, Einbau von genormten Baufertigteilen (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 24
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Bautentrocknungsgewerbe (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 2
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Bauträger und Baubetreuer
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten; (Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten; (Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Behälter- und Apparatebauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 45
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Bergbau
Erlaubnis, Bewilligung nach §§ 6,7,8 Bundesberggesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Oberbergamt bzw Landesamt für Bergbau; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Oberbergamt bzw Landesamt für Bergbau; in Hessen das Regierungspräsidium
Bestattungsgewerbe (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 50
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Betonbohrer und -schneider (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 8
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Betonstein- und Terazzohersteller (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 43
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Bewachungsgewerbe
Erlaubnis und Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Bodenleger (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 3
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Boots- und Schiffbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 28
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Böttcher (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 49
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Brauer und Mälzer (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 29
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Briefbeförderung
Erlaubnis nach §§ 5, 6 Postgesetz
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
Brunnenbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 7
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Buchbinder (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 39
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 40
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Büchsenmacher (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 22
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Chirurgiemechaniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 14
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Dachdecker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 4
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Damen- und Herrenschneider (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 19
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Darlehensvermittler
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten;(Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Achtung: Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind nicht vom Anwendungsbereich des § 34c GewO erfasst, sondern fallen unter § 34i GewO.
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten;(Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Achtung: Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind nicht vom Anwendungsbereich des § 34c GewO erfasst, sondern fallen unter § 34i GewO.
Drechsler und Holzspielzeugmacher (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 48
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Eisenbahn
Erlaubnis nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz
zuständige Behörde: Bundesministerium für Verkehr
zuständige Behörde: Bundesministerium für Verkehr
Eisenflechter (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 1
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Elektromaschinenbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 26
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Elektrotechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 25
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Energie (Strom und Gas)
Genehmigung nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland, z. B. für Energiewirtschaft zuständiges Ministerium; in hessen Ministerium für Wirtschaft, energie, Verkehr und Landesentwicklung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, z. B. für Energiewirtschaft zuständiges Ministerium; in hessen Ministerium für Wirtschaft, energie, Verkehr und Landesentwicklung
Estrichleger (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 44
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Fahrschule
Erlaubnis nach §§ 1,2,10 Fahrlehrergesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
Fahrzeugverwerter (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 14
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Feinoptiker (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 35
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Feinwerkmechaniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 16
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Finanzanlagenvermittler
Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen zuständige IHK
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen zuständige IHK
Finanzdienstleistungsunternehmen
Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Fleischer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 32
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Fleischzerleger, Ausbeiner (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 43
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 42
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Fotografen (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 38
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Friseure (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 38
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Fuger (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 5
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Gaststättenbetrieb
Hessen: Seit 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank keine gaststättenrechtliche Erlaubnis (ehemals Konzession) mehr erforderlich.
Aber Anzeigeverfahren: Der beabsichtigte Verkauf alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort ist der zuständigen Behörde mittels der Gewerbemeldung nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Gewerbean-, bzw. –ummeldung) in Verbindung mit § 3 HGastG spätestens sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Ordnungs- und Gewerbeamt; in Hessen: zuständiges Gewerbeamt
Gebäudereiniger (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 33
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Gefahrstoffe, Inverkehrbringen von
Erlaubnispflicht nach § 2 ChemVerbotsV
zuständige Behörde: je nach Bundesland, z. B. Regierungspräsidium; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland, z. B. Regierungspräsidium; in Hessen das Regierungspräsidium
Geigenbauer (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 47
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Gerüstbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 11
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Glasbläser und Glasapparatebauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 40
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Glaser (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 39
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Glasveredler (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 50
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Gold- und Silberschmiede (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 11
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Güterfern- und Nahverkehr
Erlaubnis (§ 3), Genehmigung Güterkraftverkehrsgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen das Regierungspräsidium
Hausmeisterdienste
Erlaubnis nur dann erforderlich, wenn es sich um zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten handelt, die durch die Handwerksordnung geregelt sind. Ein Merkblatt zur Abgrenzung finden Sie hier.
Handwerk
Erlaubnis nach Handwerksordnung (In der Handwerksordnung wird die Zulassung zu allen Handwerken geregelt).
Erlaubnisbehörde für alle Handwerke: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Erlaubnisbehörde für alle Handwerke: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 6
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Honorar-Finanzanlagenberater
Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen die zuständige IHK
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen die zuständige IHK
Hörgeräteakustiker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 34
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen zuständige Gewerbebehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie im Anschluss für die Registrierung zuständige Industrie- und Handelskammer
zuständige Behörde: je nach Bundesland, zuständige Gewerbebehörden und/oder zuständige Industrie- und Handelskammer; in Hessen zuständige Gewerbebehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie im Anschluss für die Registrierung zuständige Industrie- und Handelskammer
Immobilienmakler
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten; (Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten; (Übersicht der Länderzuständigkeiten)
Immobilienverwalter (siehe Wohnimmobilienverwalter)
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Informationstechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 19
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Inkasso-Büro
Registrierung nach § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz
zuständige Behörde: Amts- oder Landgerichtspräsident
zuständige Behörde: Amts- oder Landgerichtspräsident
Installateur- und Heizungsbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 24
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kabelverleger im Hochbau (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 16
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kälteanlagenbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 18
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kapitalverwaltungsgesellschaft (früher: Kapitalanlagegesellschaft)
Erlaubnis nach §§ 17-21, 45 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Karosserie- und Fahrzeugbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 15
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Keramiker (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1 Nr. 43
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kernanlagen
Genehmigung nach § 7 Atomgesetz
zuständige Behörde: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zuständige Behörde: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Klavier- und Cembalobauer (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 45
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Klavierstimmer (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 52
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Klempner (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 23
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Konditoren (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 31
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kosmetiker (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 48
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kraftfahrzeugtechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 20
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Kreditinstitut, Banken
Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Kunststopfer (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 36
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Landmaschinenmechaniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 21
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Lotterie
Erlaubnis nach Rennwett- und Lotteriegesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Luftfahrtunternehmen
Genehmigung nach § 20 Luftverkehrsgesetz
zuständige Behörde: Luftfahrt-Bundesamt, Braunschweig
zuständige Behörde: Luftfahrt-Bundesamt, Braunschweig
Maler und Lackierer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 10
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Maskenbildner (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 49
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Maurer und Betonbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 1
Erlaubnisbehörde für alle Handwerke: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Erlaubnisbehörde für alle Handwerke: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Metall- und Glockengießer (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 9
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Metallbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 13
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Metallbildner (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 7
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Metallschleifer und Metallpolierer (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 11
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Modisten (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 21
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Müller (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 28
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Ofen- und Luftheizungsbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 2
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Orgel- und Harmoniumbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 53
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Orthopädieschuhmacher (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 36
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Orthopädietechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 35
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Parkettleger (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 46
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr
Genehmigung nach §§ 2, 13 Personenbeförderungsgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune; in Hessen:
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune; in Hessen:
1. Regierungspräsidium für Beförderung mit Omnibussen, Straßenbahnen, OBussen, Linienverkehr mit PKW
2. Ordnungsämter für Personenbeförderung
3. zuständige IHK für die Sachkundeprüfung
Pfandleihgewerbe
Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Podologe (med. Fußpflege)
Genehmigung nach § 1 Podologengesetz, je nach Bundesland; in Hessen: zuständiges Gesundheitsamt
Postdienstleistungen
Erlaubnis nach §§ 5, 6 Postgesetz
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
Privatkrankenanstalt
Konzession nach § 30 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Raumausstatter (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 52
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Rechtsberatung
Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes
zuständige Behörde: Amts- oder Landgerichtspräsident
zuständige Behörde: Amts- oder Landgerichtspräsident
Reisegewerbe
Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Ordnungsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Ordnungsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Requisiteure (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 54
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Rollladen- und Sonnenschutztechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 47
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Rohr- und Kanalreiniger (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 15
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Rundfunk
Zulassung nach verschiedenen Gesetzen der Bundesländer z. B. § 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Landesrundfunkanstalt
zuständige Behörde: je nach Bundesland; in Hessen: Landesrundfunkanstalt
Sachverständiger
öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Sachgebiet, z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architektenkammer, etc.
zuständige Behörde: je nach Sachgebiet, z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architektenkammer, etc.
Schaustellung von Personen (Varieté)
Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Schilder- und Lichtreklamehersteller (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 51
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Schneidwerkzeugmechaniker (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 10
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Schnellreiniger (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 45
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Schornsteinfeger (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 12
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Schuhmacher (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 25
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Seiler (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 29
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Siebdrucker (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 41
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Speiseeishersteller (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 42
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (öffentliche Aufstellung)
Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune; in Hessen: zuständiges Gewerbeamt
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune; in Hessen: zuständiges Gewerbeamt
Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Erlaubnis nach § 33d Gewerbeordnung
zuständige Behörde: je nach Bundesland in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland in Hessen: Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Spielhallen
Erlaubnis nach § 9 Hessisches Spielhallengesetz
zuständige Behörde: in Hessen Ordnungs- bzw. Gewerbebeamt der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt
zuständige Behörde: in Hessen Ordnungs- bzw. Gewerbebeamt der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt
Sprengstoffe
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsamt beim Kreis oder der Kommune; in Hessen das Regierungspräsidium
zuständige Behörde: je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsamt beim Kreis oder der Kommune; in Hessen das Regierungspräsidium
Steinmetzen und Steinbildhauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 8
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Stoffmaler (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 33
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Straßenbauer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 5
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Stricker (Handwerksähnliche Gewerbe)
Zulassungsfreies Handwerk nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 20
zuständige Behörde: zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Strukkateure (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 9
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Tankschutzbetriebe (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 13
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Telekommunikation
Anzeige § 6 Telekommunikationsgesetz
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
Teppichreiniger (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 46
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Textil-Handdrucker (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 35
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Textilreiniger (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 31
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Theater- und Ausstattungsmaler (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 9
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Theaterkostümnäher (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 30
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Theaterplastiker (Handwerksähnliche Gewerbe)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 2, Nr. 53
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Tierzucht und -Handel
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
zuständige Behörde: zuständiges Veterinäramt
zuständige Behörde: zuständiges Veterinäramt
Tischler (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 27
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Uhrmacher (zulassungsfreies Handwerk)
Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 5
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Versicherungsunternehmen
Erlaubnis nach § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Versicherungsberater
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: zuständige Industrie- und Handelskammer
zuständige Behörde: zuständige Industrie- und Handelskammer
Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und -makler)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
zuständige Behörde: zuständige Industrie- und Handelskammer
zuständige Behörde: zuständige Industrie- und Handelskammer
Versteigerergewerbe
zuständige Behörde: Gemeindevorstand (hier die jeweilige Gewerbeaufsichts-/ Ordnungsbehörde).
Versteigerergewerbe - besonders sachkundiger Versteigerer
Öffentliche Bestellung nach § 34b Abs. 5 GewO
Zuständige Behörde: Magistrat in kreisfreien Städte, im Übrigen der Kreisausschuss.
Vulkaniseure und Reifenmechaniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 41
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Waffenherstellung und -handel
Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz
zuständige Behörde: je nach Bundesland,; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
zuständige Behörde: je nach Bundesland,; in Hessen Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 6
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Wohnimmobilienverwalter
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten;
Zuständige Behörde: Je nach Bundesland; in Hessen liegt die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten;
Zahntechniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 37
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Zimmerer (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 3
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Zweiradmechaniker (Handwerk)
Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 17
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer