LSt - unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten Arbeitnehmer 2022
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die neuen Werte für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2022 gewährt werden, betragen:
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro und
b) für ein Frühstück 1,87 Euro.