Lebensmittel und Bedarfsgegenständerecht
Für den Vertrieb von Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sehen die Gesetze in den meisten Fällen keine speziellen Zulassungen vor.
Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer sind jedoch dafür verantwortlich, dass alle rechtlich relevanten Vorschriften eingehalten und nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden.
Die nachfolgenden Merkblätter können wegen der umfangreichen Vorschriften lediglich einen Einblick in die wichtigsten gesetzlichen Regelungen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Einzelheiten
- Lebensmittel - Herstellung, Import und Vertrieb (Nr. 5195240)
- Lebensmittelkennzeichnung (Nr. 5297034)
- Lebensmittelwerbung (Nr. 5297040)
- Nahrungsergänzungsmittel - Herstellung, Import und Vertrieb (Nr. 5195260)
- Kosmetik - Herstellung, Import und Vertrieb (Nr. 5195262)
Kontakt
Consuelo Molino Ortega
Recht und Steuern